Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) von 2002 des Bundes ist im Jahr 2011 überarbeitet worden. Die aktuelle Version finden Sie im Webangebot des Projekts "Digital informiert - im Job integriert (Di-Ji)". Die Version von 2002 steht hier weiterhin online, da einige Bundesländer auf diese Version verweisen und die Webseiten des Bundes diese Verordnung während der Übergangsfristen weiterhin erfüllen müssen.
Dieses Dokument enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik, die für die Bereitstellung von elektronischen Inhalten und Informationen verwendet wird (Server, Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, Betriebssysteme usw.) und hinsichtlich der zu verwendenden Benutzeragenten. Die Anforderungen und Bedingungen beziehen sich allein auf die der Nutzerin, dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und Informationen.
Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsätzlich auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines 1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999.
Die in Teil 1 dieser Anlage enthaltenen, bei ihrem ersten Auftreten im Text durch Unterstreichung kenntlich gemachten, grundlegenden technischen Fachbegriffe sind in Teil 2 dieser Anlage (Glossar) erläutert.
Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
Die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" sowie die dazugehörige Begründung und die Anlagen finden Sie auch auf der Übersichtsseite über Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz.