Gesetze, Regelungen, zuständige Ministerien und Behindertenbeauftragte der Länder.
Auf dieser Seite sind lediglich Hyperlinks zu den Ministerien und Behindertenbeauftragten aufgeführt, eine Liste mit Ansprechpartnern und Anschriften der, von den Bundesländern Beauftragten für die Belange behinderter Menschen finden Sie auf den Internetseiten der Beauftragten des Bundes für die Belange behinderter Menschen.
Der Landtag hat am 20. April 2005 das Gesetz der Landesregierung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet, das am 01.06.2005 in Kraft treten wird.
Paragraph 10 regelt die barrierefreie Gestaltung medialer Angebote, die sich an den Standards der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) orientieren sollen.
Ansprechpartner:
Sozialministerium Baden-Württemberg
Behindertenbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG) verabschiedet am 25. Juli 2003, seit 01. August 2003 in Kraft, gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften. In Artikel 13 zur barrierefreien Informationstechnik ist gefordert, dass Angebote schrittweise entsprechend einer noch zu erlassenden Verordnung gestaltet werden müssen.
Die
Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BayBITV) trat am 1. Januar 2007 in Kraft.
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) seit dem 18. Mai 1999, gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften. Es ist zuletzt am 29. September 2004 geändert worden.
Der Senat hat am 23. August 2005 die
Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (BITV) erlassen. Sie sind nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten. Neue Webangebote und Angebote, die sich an behinderte Menschen richten, müssen danach sofort barrierefrei gestaltet werden, bestehende Angebote bis Ende 2006. Die anzuwendenden Standards orientieren sich an der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung.
Ansprechpartner:
Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Berliner Landesbeauftragter für Behinderte
Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) am 20. März 2003 in Kraft getreten. Paragraph 9 zur barrierefreien Informationstechnik verweist auf eine zu erlassene Verordnung.
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BbgBITV) vom 24. Mai 2004. Die Anforderungen und Bedingungen der Verordnung entsprechen denen der BITV des Bundes. Die Umsetzungsfristen sind entsprechend angepasst worden. Die Verordnung nutzt im Gegensatz zur Bundes BITV statt 2 Prioritätsstufen 3 Stufen, entsprechend der internationalen Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung von Web-Inhalten. Alle Angebote sollen die Bedingungen der ersten beiden Prioritätsstufen erfüllen, dies entspricht der Erfüllung der Priorität I der Bundes BITV, die diese beiden Stufen zu einer zusammengefasst hat.
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg
Behindertenbeauftragter des Landes Brandenburg
Die Bremische Bürgerschaft hat im Dezember 2003 das Bremische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen. Gilt auch für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Enthält Paragraph 9 zur barrierefreien Informationstechnik, der sich auf eine noch zu erlassene Rechtsverordnung bezieht.
Die weiterführende Bremische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BremBITV trat am 28. September 2005 in Kraft.
Ansprechpartner:
Bremer Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Behindertenbeauftragter:
Dr. Joachim Steinbrück
Börsenhof A
28195 Bremen
Kontakt: office@behindertenbeauftragter.bremen.de
Nachdem die Bürgerschaft am 10.03.05 das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen hat, trat es am 21.03.05 in Kraft. Paragraph 10 enthält Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik. Der Senat wird ermächtigt, eine weiterführende Rechtsverordnung zur Barrierefreien Informationstechnik zu erlassen.
Die weiterführende Hamburgische BarrierefreieInformationstechnik-Verordnung - HmbBITVO trat am 14. September 2006 in Kraft.
Ansprechpartner:
Behörde für Soziales und Familie der Freien und Hansestadt Hamburg
Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg
Das Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, liegt seit dem 20.12.2004 vor und trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Paragraph 14 enthält Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik. Eine weiterführende Rechtsverordnung ist vorgesehen und soll die Geltungsbereiche, die technische Standards und zu gestaltende Bereiche näher bestimmen.
Ansprechpartner:
Hessisches Sozialministerium
Behindertenbeauftragter des Landes Hessen
Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V) , seit dem 10. Juli 2006 in Kraft. In Artikel 13 zur barrierefreien Informationstechnik ist gefordert, dass Angebote schrittweise entsprechend einer noch zu erlassenden Verordnung gestaltet werden müssen. Diese Verordnung muss bis zum 31. Juli 2007 verabschiedet werden.
Ansprechpartner:
Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Das
Niedersächsisches Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(NBGG) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften. Enthält Paragraph 9 zur barrierefreien Informationstechnik. Weitere Informationen und Forderungen zum Gesetz sind in den Broschüren des Behindertenbeauftragten für Niedersachsen zu finden.
Ansprechpartner:
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Landes Niedersachsen
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Landes Niedersachsen
Nordrhein-Westfälisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze verabschiedet am 11. Dezember 2003. Enthält Paragraph 10 zur barrierefreien Informationstechnik, der auf eine zu erlassene Verordnung verweist.
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW, HTML-Format ;
BITV NRW, Original). Die Verordnung regelt die Umsetzungsfristen und den Geltungsbereich, in Bezug auf die zu erfüllenden technischen Anforderungen und Bedingungen verweist die Verordnung auf die Bundes BITV.
Ansprechpartner:
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen
Behindertenbeauftragte: Angelika Gemkow
Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz verabschiedet am 31.12.2002, gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften, Paragraph 7 zur barrierefreien Informationstechnik.
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen von Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG), verabschiedet am 26. November 2003. Enthält Paragraph 8 zur barrierefreien Informationstechnik, der sich auf eine noch zu erlassene Rechtsverordnung bezieht.
Ansprechpartner:
Ministerium für Frauen, Gesundheit und Soziales des Saarlandes
Landesbeauftragter für Behindertenfragen des Saarlandes
Das
Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen ist seit dem 29. Mai 2004 in Kraft. Enthält Paragraph 7 zur Barrierefreien Informationstechnik, der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen vorschreibt, ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten graphischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
Ansprechpartner:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Sächsischer Landesbeirat für Behindertenfragen
Das Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Land Sachsen-Anhalt (Behindertengleichstellungsgesetz - BGStG LSA) ist seit dem 21. November 2001 in Kraft. Es gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften. Da es vor dem Gleichstellungsgesetz des Bundes verabschiedet worden ist, enthält es keinen Paragraphen zur barrierefreien Informationstechnik.
Ansprechpartner:
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt für die Belange behinderter Menschen
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) verabschiedet am 16. Dezember 2002. Gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften. Enthält Paragraph 12 zur barrierefreien Informationstechnik. Angebote der Informationstechnik müssen demnach zugänglich für behinderte Menschen gestaltet werden.
Ansprechpartner:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein
Der Thüringer Landtag hat am 16. Dezember 2005 das
"Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)" verabschiedet.
Die
Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIGAVO) vom 04. Mai 2008 übernimmt die Anforderungen des Bundes.
Letzte Aktualisierung am 19.03.2010