Mit unserem neuen Angebot von zwei Videos in Deutscher Gebärdensprache wollen wir einen Beitrag zur Klärung offener Fragen leisten.
Durch die Standards der Barrierenfreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) werden im Internet viele Barrieren beseitigt. Dies bringt Vorteile für viele Nutzer des Internets bei nur geringem Zusatzaufwand.
Die Beseitigung weiterer Barrieren - wie z.B. durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos - ist jedoch mit Kosten verbunden. Gleichzeitig ist die technische Umsetzung unklar.
Zu hinterfragen ist,
Der Versuch bringt uns hoffentlich viele Rückmeldungen, die mithelfen praktikable Wege zu finden, Barrieren im Internet für gehörlose Menschen zu beseitigen.
Helfen Sie uns, und schreiben Sie uns Ihre Meinung.
Barrierefreiheit für möglichst alle Menschen mit Behinderungen ist Anliegen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetztes (BGG). Viele Barrieren werden durch die Standards der BITV im Sinne eines „Universellen Designs“ beseitigt. Dies bringt Vorteile für viele Nutzer des Internets bei nur geringem (oder bei neuen Seiten ohne) Zusatzaufwand.
Grenzen gibt es in der Machbarkeit
Aus diesem Grund geht die BITV einerseits davon aus, dass Menschen mit Behinderungen bestimmte technische Hilfsmittel und Programme (sog. technische Hilfen oder Assistive Technologien) benutzen. Die Standards der BITV stellen in diesem Falle nur noch die Kompatibilität zwischen dem Internetangebot und der assistiven Technologie sicher. Andererseits dürfen gemäß BITV das Fehlen barrierefreier Techniken oder unzumutbar großer Aufwand nicht dazu führen, dass ein Internetangebot nicht realisiert werden kann.
Ein bekanntes Beispiel ist hier der Einsatz von Screenreadern als Hilfsmittel und die notwendigen textlich hinterlegten Informationen im Internet. (Eine vollständige Audioversion der Netzinhalte ist ja nicht vorhanden, sondern die Lösung geht über Sprach- oder Brailleausgabe der Textinformationen oder im Einzelfall durch persönliche Assistenz). Leider gibt es eine vergleichbare technische Hilfe bisher noch nicht in entsprechender Qualität für Gebärdensprache.
Das hilft schon vielen Menschen, ist aber nicht für alle ausreichend.
Darum ist es sicherlich wichtig, dass zumindest Behörden und soziale Einrichtungen, ihre Angebote möglichst für alle Gruppen barrierefrei gestalten. Gerade Angebote, die allgemein oder für bestimmte Gruppen besonders wichtig sind, sollten barrierefrei zugänglich sein.
Im Falle gehörloser Menschen, können diese Angebote etwa in einfacher Sprache und/ oder DGS angeboten werden. Eine generelle Forderung alle Inhalte in Gebärdensprache oder einfachster Sprache (mit Inhaltsverkürzung) für Menschen mit Lernschwierigkeiten, etc. anzubieten, wird sicher auf Widerstand stoßen. Hier bleibt die Machbarkeit natürlich ein Faktor, an dem die Anbieter von Webseiten nicht vorbeigehen können. Ein angemessener nächster Schritt könnte sein, mit den entsprechenden Verbänden besonders wichtige Inhalte zu identifizieren und entsprechend aufzubereiten. Solche Inhalte könnten dann etwa als Video in Gebärdensprache präsentiert werden. Weitere Schritte könnten folgen.
Mit dem neuen Angebot von zwei Videos in Deutscher Gebärdensprache will das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) einen Beitrag zur Klärung leisten.
Viele Rückmeldungen können mithelfen,
und so Barrieren im Internet für gehörlose Menschen zu beseitigen. Die folgenden Fragen und die Erfahrung mit den Videos sollen ebenfalls zum Diskutieren anregen. Schreiben Sie uns Ihre Meinung, wie das Internet für gehörlose Menschen zu gestalten ist.