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Diskussionspapier: Gebärdensprache für gehörlose Menschen im Internet

Ein Wort zuvor

Mit unserem neuen Angebot von zwei Videos in Deutscher Gebärdensprache wollen wir einen Beitrag zur Klärung offener Fragen leisten.

Durch die Standards der Barrierenfreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) werden im Internet viele Barrieren beseitigt. Dies bringt Vorteile für viele Nutzer des Internets bei nur geringem Zusatzaufwand.

Die Beseitigung weiterer Barrieren - wie z.B. durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos - ist jedoch mit Kosten verbunden. Gleichzeitig ist die technische Umsetzung unklar.

Zu hinterfragen ist,

  • ob zu hohe Forderungen an Barrierefreiheit nicht das Gegenteil von dem bewirken können, was gewünscht wird.
  • Sollten alternative Forderungen für die Angebote gestellt werden, für die ein geringes Budget zur Verfügung steht?
  • Wie könnten diese Alternativen aussehen?
  • Bei welchen Anbietern und für welche Inhalte sollten Gebärdenvideos unbedingt gefordert werden?
  • Aber, auch die Frage nach der Beseitigung bzw. Vermeidung solcher Barrieren ist ernst zu nehmen und bedarf weiterer Prüfung.

Der Versuch bringt uns hoffentlich viele Rückmeldungen, die mithelfen praktikable Wege zu finden, Barrieren im Internet für gehörlose Menschen zu beseitigen.

  • Die Videos selbst bieten einen unmittelbaren Eindruck, worum es eigentlich geht.
  • Das Diskussionspapier gibt im Folgenden einen kurzen Hintergrund und wirft einige Fragen auf.

Helfen Sie uns, und schreiben Sie uns Ihre Meinung.

Universelles Design – Nutzen für alle

Barrierefreiheit für möglichst alle Menschen mit Behinderungen ist Anliegen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetztes (BGG). Viele Barrieren werden durch die Standards der BITV im Sinne eines „Universellen Designs“ beseitigt. Dies bringt Vorteile für viele Nutzer des Internets bei nur geringem (oder bei neuen Seiten ohne) Zusatzaufwand.

BITV und Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen

Grenzen gibt es in der Machbarkeit

  • aufgrund des Standes der Technik und
  • bei besonders großem Aufwand.

Aus diesem Grund geht die BITV einerseits davon aus, dass Menschen mit Behinderungen bestimmte technische Hilfsmittel und Programme (sog. technische Hilfen oder Assistive Technologien) benutzen. Die Standards der BITV stellen in diesem Falle nur noch die Kompatibilität zwischen dem Internetangebot und der assistiven Technologie sicher. Andererseits dürfen gemäß BITV das Fehlen barrierefreier Techniken oder unzumutbar großer Aufwand nicht dazu führen, dass ein Internetangebot nicht realisiert werden kann.

Forderung und Machbarkeit
  • Natürlich wollen Menschen mit verschiedensten Behinderungen das Internet barrierefrei Nutzen. Es ist daher verständlich, dass sie aus dieser Sicht fordern, alle Barrieren abzubauen. Zunächst kann man alles fordern und für alles streiten.
  • Die Anbieter müssen sich aber auch um die Machbarkeit und Realisierbarkeit kümmern. Dabei ist es wichtig zu entscheiden, was im allgemeinen Angebot (Mainstream) und was im speziellen Hilfebereich abgedeckt werden kann und muss.
Beispiel Bildschirmvorleseprogramm

Ein bekanntes Beispiel ist hier der Einsatz von Screenreadern als Hilfsmittel und die notwendigen textlich hinterlegten Informationen im Internet. (Eine vollständige Audioversion der Netzinhalte ist ja nicht vorhanden, sondern die Lösung geht über Sprach- oder Brailleausgabe der Textinformationen oder im Einzelfall durch persönliche Assistenz). Leider gibt es eine vergleichbare technische Hilfe bisher noch nicht in entsprechender Qualität für Gebärdensprache.

BITV und angemessene Sprache, genügt das?
  • Zunächst fordert die BITV (Bedingung 14.1), den Inhalt in der einfachsten dem Inhalt angemessenen Sprache zu präsentieren.
  • Zusätzlich wird verlangt, Texte mit Graphiken oder Tondokumenten besser verständlich zu machen (BITV Bedingung 14.2).

Das hilft schon vielen Menschen, ist aber nicht für alle ausreichend.

Wichtige Angebote / Angebote für Zielgruppen

Darum ist es sicherlich wichtig, dass zumindest Behörden und soziale Einrichtungen, ihre Angebote möglichst für alle Gruppen barrierefrei gestalten. Gerade Angebote, die allgemein oder für bestimmte Gruppen besonders wichtig sind, sollten barrierefrei zugänglich sein.

Inhalte in einfacher Sprache und DGS (Deutsche Gebärdensprache)

Im Falle gehörloser Menschen, können diese Angebote etwa in einfacher Sprache und/ oder DGS angeboten werden. Eine generelle Forderung alle Inhalte in Gebärdensprache oder einfachster Sprache (mit Inhaltsverkürzung) für Menschen mit Lernschwierigkeiten, etc. anzubieten, wird sicher auf Widerstand stoßen. Hier bleibt die Machbarkeit natürlich ein Faktor, an dem die Anbieter von Webseiten nicht vorbeigehen können. Ein angemessener nächster Schritt könnte sein, mit den entsprechenden Verbänden besonders wichtige Inhalte zu identifizieren und entsprechend aufzubereiten. Solche Inhalte könnten dann etwa als Video in Gebärdensprache präsentiert werden. Weitere Schritte könnten folgen.

Viele Fragen

Mit dem neuen Angebot von zwei Videos in Deutscher Gebärdensprache will das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) einen Beitrag zur Klärung leisten.

Viele Rückmeldungen können mithelfen,

  • praktikable Wege zu finden,
  • konkrete Forderungen an die Webgestalter zu stellen

und so Barrieren im Internet für gehörlose Menschen zu beseitigen. Die folgenden Fragen und die Erfahrung mit den Videos sollen ebenfalls zum Diskutieren anregen. Schreiben Sie uns Ihre Meinung, wie das Internet für gehörlose Menschen zu gestalten ist.

Machbarkeit
  • Durch die in den meisten Fällen begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen stoßen Aktivitäten in diesem Bereich an ihre Grenzen. Was ist „machbar?“
  • bzw. „wer definiert die Machbarkeit?“
Prioritäten
  • Welche Inhalte müssen in Gebärdensprache übersetzt werden?
  • Welche Inhalte müssen/ sollten in einfacher Sprache vorliegen?
Technische Fragen
  • Welche Videoformate sollten angeboten werden?
  • Wie sollte ein Gebärdenvideo optimal angeboten werden?
Überzeugende Argumente
  • Wie können die Barrieren für gehörlose Menschen am besten beseitigt werden?
  • Wie können die öffentlichen Anbieter davon überzeugt werden, dass zusätzliche finanzielle Mittel für Gebärdenvideos und leichte Sprache erforderlich sind?