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Hinweis zur Aktualität Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) von 2002 des Bundes ist im Jahr 2011 überarbeitet worden. Die aktuelle Version finden Sie im Webangebot des Projekts "Digital informiert - im Job integriert (Di-Ji)". Die Version von 2002 steht hier weiterhin online, da einige Bundesländer auf diese Version verweisen und die Webseiten des Bundes diese Verordnung während der Übergangsfristen weiterhin erfüllen müssen.
Checklisten zur Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV)
Checklisten BITV
In diesem Bereich finden Sie die Anlage der BITV mit ihren Anforderungen und Bedingungen tabellarisch als Checkliste dargestellt.
Diese Tabelle steht auch als
Checkliste gemäß BITV als Word-Dokument zur Verfügung.
Die bei ihrem ersten Auftreten im Text durch Unterstreichung oder Hyperlinks kenntlich gemachten, grundlegenden technischen Fachbegriffe sind im zweiten Teil der Anlage zur BITV in einem Glossar erläutert. Hyperlinks in den Checklisten führen zu diesem Glossar.
Zur Überprüfung aller Anforderungen und Bedingungen der BITV bieten sich die vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI empfohlenen Testverfahren an.
Einige Prüfschritte können mit Hilfe von automatischen Prüfwerkzeugen überprüft werden, die meisten jedoch nur durch manuelle Prüfungen.
- Checkliste gemäß BITV, Priorität I
- Alle Angebote der Informationstechnik, die in den Geltungsbereich der BITV fallen, müssen die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen.
- Checkliste gemäß BITV, Priorität II
- Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote, für die die BITV gilt, müssen zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.