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Anforderung 14

Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.

Bedingungen für Anforderung 14:

Priorität I
  1. Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 14.1 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 14.1 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

Priorität II
  1. Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Verständnis der angebotenen Information fördert.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 14.2 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 14.2 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  2. Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 14.3 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 14.3 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte